Hallo ihr Lieben,
im letzten Beitrag habe ich bei der Frage, ob man seine Diagnose offenlegen sollte, erwähnt, dass es hilfreich sein kann, sie in der Schule zu erwähnen, da dadurch ein Nachteilsausgleich beantragt werden kann. Außerdem habe ich versprochen, heute ein bisschen näher darauf einzugehen. Warum sollte man darüber nachdenken, so etwas zu beantragen? Ist das nicht eine Art Extrawurst und unfair gegenüber nichtbehinderten Mitschülern, die keinen Nachteilsausgleich erhalten? Nein. Es handelt sich bei einem Nachteilsausgleich definitiv nicht um Ungerechtigkeit oder eine Extrawurst. Stattdessen ist es einfach eine Art Gerechtigkeit. Egal wie bemüht die Lehrer der Schule sind - Kinder mit Einschränkungen, egal ob psychischer oder körperlicher Art, haben es in der Schule auf jeden Fall zum Teil schwerer, weil sie durch ihre Behinderung gewisse Dinge einfach nicht so gut können, wie ihre gesunden Klassenkameraden. Durch den Nachteilsausgleich kann man diese aber entsprechend ausgleichen.
Jeder Schüler mit einer Einschränkung hat einen Anspruch darauf, das ist sogar im Gesetz verankert - einerseits im Grundgesetz (Man darf nicht aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden! - Wenn der Schüler durch seine Einschränkung gewisse Dinge nicht machen kann, oder sie deutlich erschwert sind und der Schüler bekommt keine Erleichterung, dann wird er deswegen benachteiligt.) Außerdem gibt es dazu in den einzelnen Schulgesetzen der Bundesländer sowie im Sozialgesetzbuch IX gesetzliche Regelungen dazu. Grundsätzlich braucht ihr also definitiv keine Bedenken haben. Wenn ihr das Gefühl habt, dass euer Kind durch den Autismus spezielle Schwierigkeiten hat, sprecht einfach mal die entsprechende Klassenlehrerin an. Es genügt ein formloser Antrag (eine Email/Brief reicht in der Regel vollkommen aus!).
Ein Nachteilsausgleich ist grundsätzlich nie identisch, selbst bei einer identischen Diagnose, wird immer genau geschaut, was braucht der spezielle Schüler konkret. Womit kann man ihn bestmöglich unterstützen. Deswegen gilt der Nachteilsausgleich auch immer nur für einen begrenzten Zeitraum, das liegt daran, dass immer wieder perfekt angepasst werden kann: Was braucht der Schüler/die Schülerin, kann er gewisse Dinge inzwischen besser und benötigt den Nachteilsausgleich nicht mehr, braucht er vielleicht einen anderen? Wenn einmal Nachteilsausgleiche festgelegt worden sind, müssen sie von allen Lehrern berücksichtigt werden und es darf auch nicht auf dem Zeugnis vermerkt werden, wenn er gegeben wurde.
Es gibt ganz viele Möglichkeiten, wie ein solcher Nachteilsausgleich aussehen kann, hier kommen mal ein paar Anregungen, sowie die kurze Erklärung, warum das sinnvoll sein kann.
- Extraraum für Prüfungen, Tests
- schriftliche Aufgaben statt mündlichen Vorträgen ermöglichen
- individuelle Pausengestaltung
- Verzicht auf Gruppenarbeiten, keine Benotung von Mannschaftsspielen beim Sport
- bei Aufgabenstellung Metaphern/Sprichwörter vermeiden bzw. erklären
Anne
Kommentare
Kommentar veröffentlichen